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Allfarbgebirgslori

GEBIRGSLORI    (LORI VON DEN BLAUEN BERGEN)  (Trichoglossus haematodus moluccanus)

Verbreitung:                                                                                                                                       Die Heimat der Gebirgsloris ist Australien einschließlich Tasmanien, wobei sie in den östlichen und nordöstlichen Territorien als Standvogel tropische Regenwälder bewohnen, nach Süden hin bis zur Eyre-Halbinsel, auch in den trockenen Gebieten, sowie auf der Insel Kangaroo

Beschreibung:                                                                                                                                    Die Größe des Allfarb - Gebirgsloris beträgt ca.28 cm und etwa 120 bis 140 gr. schwer. Weibchen wie Männchen sind gleich gefärbt. Ein Geschlechtsunterschied ist äußerlich nicht erkennbar. Die violett-blaue Kopffärbung grenzt an ein grünlich-gelbes Nackenband. Der Rücken die Schwanzoberseite und die Flügel   sind grün. Die Farbe des Brustschildes variiert von gelb über orange bis rot, der Bauch ist tief violettblau gefärbt, Schenkel orangerot, Afterfedern und Unterschwanzdecken gelbgrün, die Unterflügeldecken orange, stark mit Gelb durchzogen, nackter Augenring grau, Iris rotbraun; Füße hellgrau; Schnabel rot. Jungtiere mit matterem Gefieder; Schnabel bräunlich schwarz; Iris dunkel. Die Haltung und auch die Nachzuchten müssen der zuständigen Behörde gemeldet werden. Beim Kauf muss vom Verkäufrt ein Herkunftsnachweiß erbracht werden. Nach Anlage 6 BArtSchV ist der Pflichtring 6,5 mm.

Verhalten in Zuchtanlagen:                                                                                                            Die Voliere sollte mindestens 2,5 m x 1 m x 2 m mit anschließenden Schutzraum haben. Ganzjährig sollte ein dickwandiger Schlafkasten von (30 cm x 22 cm x 25 cm )  angeboten werden. Mittellaute bis laute Loris; lassen ihre Stimme vor allem bei Erregung hören; nach  der Eingewöhnung robust und wenig empfindlich; bewegungsaktiv und neugierig;  werden schnell sehr zutraulich; Schwarmhaltung nur  in sehr großen Volieren zu empfehlen; werden anderen Arten gegenüber gelegentlich aggressiv.

Zucht:                                                                                                                                                 Seit 2002 züchte ich mit großem Erfolg Allfarbgebirgsloris. Zur Brut sollte man sie Paarweise halten. Das Normalgelege besteht aus 2 Eiern, die Brutzeit beträgt 24-25 Tage. Die Jungen verlassen nach ca. 70 Tagen den Brutkasten. Der Brutkasten sollte mit einer dicken Schicht Sägespäne und Holzmulch gefüllt werden, um dünnflüssige Exkremente aufzusaugen.

Fütterung:                                                                                                                                          Loribrei aus Fertigpulver von namhaften Herstellern .                                                                               Oder aber, denn der Loribrei  kann natürlich auch selbst gemischt und zubereitet werden. Der Loribrei besteht dann aus Früchtebrei Pulver, 7- Korn-Flocken, Haferflocken oder Reisflocken, Traubenzucker, Honig, Blütenpollen, Bierhefe, Mineralstoffen und Vitaminen. Zusätzlich werden dann noch   verschiedene Obstsorten, vor allem Äpfel, Birnen, Kiwi, Weintrauben und Grünfutter wie Vogelmiere, Löwenzahn oder etwas Salat gereicht.  Kleine Mengen Sonnenblumenkerne (gekeimt) können auch gereicht werden.  Es sollte auch Eifutter angeboten werden.
Gerne werden auch verschiedene Beeren und frische Zweige zum Benagen, mit Knospen und Blüten angenommen.


Seit 2002 züchte ich mit großem Erfolg Allfarbgebirgsloris

 

 Zuchtpaar 1   © Vogelzucht-Niemerg.de

Zuchtpaar 2

Gebirgslori beim Schlupf  2011

10 Tage alt

 

 

 

 

Jungvogel 2010

 

 

 

      

   

 

                      Jungvögel 2011

 

Rechtlicher Hinweis: Schutzstatus: Anhang B Für die Zucht und Abgabe von Sittichen ist die ,,Verordnung zum Schutz  gegen Psittakose und Ornithose (Psittakose-Verordnung)“ in neuesten Fassung – derzeit vom 14.11.1999 (BGBl. Seite 2111) – zu beachten. Beachten Sie in jeden Fall die Festlegungen in der „Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten“ (Bundesartenschutzverordnung BArtSchV) sowie die Gutachten zur Tierhaltung. Nach Anlage 6 BArtSchV: Pflichtring 6,5 mm.

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